Auf einen Blick vom 02.02.2012 - "Ärzte haben mein Bein auf dem Gewissen"

Für einen Routine-Eingriff ging Maja Strube (28) ins Krankenhaus. Jetzt sitzt die junge Frau im Rollstuhl

Es begann mit Schmerzen im Knie. „Beim Umsetzen einer korpulenteren Patientin verdrehte ich mir das linke Bein“, sagt Maja Strube aus Bochum. Die examinierte Physiotherapeutin biss damals die Zähne zusammen und ging weiter ihrem Traumjob nach. „Ich war ja in der Probezeit und wollte mich noch beweisen“, erklärt die 28-Jährige. Doch die Schmerzen im Knie wurden schlimmer.  In einer Bochumer Klinik ließ sich die junge Frau schließlich untersuchen. Die Diagnose: Vorderkreuzbandriss. Eine Operation war unvermeidbar.

„Der Arzt erklärte mir, er würde eine Sehne meines linken Oberschenkels entnehmen, um eine Kreuzbandplastik aufzubauen“, berichtet Maja Strube. Als sie jedoch an jenem Tag im Mai 2011 aus der Vollnarkose erwachte, war auch ihr rechtes, das gesunde Bein,  verbunden. „Aus beiden ragten Wundwasserschläuche und ich merkte, dass mein linkes Bein taub war“, erinnert sich die Patientin. Was für ein Schock! Wenig später erfuhr sie vom Operateur, dass die vorgesehene Sehne im linken Bein zu dünn war und er sich für die Entnahme der Sehne aus dem rechten Bein entschieden hatte. Und über ihr taubes Bein sollte sie sich keine Sorgen machen.

Am 8. Juni 2011 wurde Maja Strube als „gehfähig“ aus der Klinik entlassen. Doch war sie das wirklich? „Paradoxerweise gab man mir einen Rollstuhl mit“, schüttelt sie den Kopf. „Und mein Bein fühlte sich an wie ein eingeschlafener Arm.“ Maja Strube setzte sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung. Diese ordnete wegen des Verdachts einer Nervenquetschung weitere Untersuchungen an. Unfassbar: Obwohl ihr linkes Bein zu diesem Zeitpunkt praktisch gelähmt war, hielt man die junge Frau für gesund! Schließlich diagnostizierten die Ärzte eine „Dissoziative Bewegungsstörung“. Das bedeutet: Angeblich hatte Majas Gehirn die Bewegungen für das Bein vergessen. Doch auch heute sitzt die junge Frau noch im Rollstuhl. Sie ist sich sicher: „Die Ärzte haben mein Bein auf dem Gewissen!“

Maja Strube bekomme von der Berufsgenossenschaft Verletztengeld. „Aber ich muss mir jede Leistung erstreiten.“ Deshalb wird sie von Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl vertreten. „Meiner Mandantin steht Schmerzensgeld und ein Ausgleich für den Verdienstausfall zu“, sagt er. Die Klinik sieht das anders. Verwaltungschef Dietmar Ewerling: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Dass ein Nerv beschädigt wurde, ist anatomisch nicht möglich - einer Klage sehen wir gelassen entgegen.“
 

Westdeutsche Zeitung vom 02.02.2012 - Kunstfehler: Weitere Zahlung an Familie

Krefeld. Weitere 250 000 Euro hat die Versicherung des Uerdinger St. Josefshospitals an die Familie Abdi in Lank gezahlt – 14 Jahre nach den verhängnisvollen Fehlern bei der Geburt des Jungen Abschir. Damit sind bislang 650 000 Euro an Schadensersatz geflossen. „Die Aufwendungen aus der Vergangenheit sind damit abgegolten“: Das sagen unisono die Mutter des schwerstbehinderten Kindes und der Pressesprecher der Aachen-Münchener Versicherung, Andreas Krosta.

Bevor die WZ kurz vor Weihnachten erstmals über den Fall berichtete, sah es noch nach einem „Auf-Zeit-Spiel“ der Versicherung aus. Am Dienstag dieser Woche gab es mit allen Beteiligten Gespräch in der Kanzlei des Marler Patientenanwaltes Stefan Hermann, das von allen Seiten als „konstruktiv“ bezeichnet wird. Am 23. Februar wird eine neutrale Pflegegutachterin den Aufwand prüfen, der tagaus, tagein für Abschir Abdi nötig ist. Krosta: „Danach werden wir uns wieder zusammensetzen“. Mutter Muna Abdi könnte jetzt das Grundstück für ein behindertengerechtes Einfamilienhaus in Strümp kaufen. Allerdings muss noch das Familiengericht in Neuss zustimmen, dass der Sohn als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Die Versicherung von verantwortlichem Arzt und Klinik signalisiert, die Mehrkosten für den behindertengerechten Bau zu übernehmen sowie durch eine Zahlung auf Rentenbasis die lebenslange Pflege des Kindes zu gewährleisten.

Junge Familie kämpft gegen Pfusch in der Klinik

"Die Krankenschwester verbrannte meine Beine!"

Der zarte Körper in ihrem Arm und dieses unschuldige Lächeln erfüllten ihr Herz mit unendlicher Dankbarkeit. Für Nadine T. aus Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) war der 7. Oktober 2011 der schönste Tag in ihrem Leben: Ihr Sohn erblickte das Licht der Welt. Doch plötzlich widerfuhr der 24-Jährigen in der Klinik eine unfassbare Tragödie: „Eine unachtsame Krankenschwester verbrannte meine Beine“, klagt die junge Frau an. „Ich wurde durch diese Verletzung um die ersten Wochen mit meinem Baby betrogen. Lukas nimmt mich nicht als Mutter an.“

Weil die Geburt per Kaiserschnitt erfolgte, ließ sich die Verwaltungsangestellte von den Ärzten eine Rückenmarksspritze zur Betäubung geben - die Entbindung lief reibungslos. „Mutter und Kind wohlauf“, verkündete Ehemann David (24) die Botschaft in der Familie. Nach der Operation fror seine Frau im Wochenbett. „Ich bat die Schwester freundlich um eine Decke“, berichtet der Stahlarbeiter. „Doch sie brachte eine Wärmflasche mit einem dünnen Stoffbezug, legte sie auf Nadines Füße.“

Ein fataler Fehler: Der Unterleib der jungen Mutter war noch betäubt. Sie spürte nicht, wie die kochend heiße Wärmflasche ihre Haut verbrannte! Erst mitten in der Nacht bahnten sich die Schmerzen ihren Weg. Nadine: „Ich hatte ein starkes Brennen am rechten Fuß“. Die alarmierte Nachtschwester gab ihr ein Kühlkissen - und verschwand. Erst am nächsten Morgen entdeckte der Arzt bei der Visite  die eitrigen Brandblasen. Bis hoch zur Wade  hatten sich die Wunden ausgebreitet. Nadine erlitt an beiden Beinen Verbrennungen dritten Grades - bis fast auf die Knochen. Mit Hauttransplantationen versuchten die Mediziner die tiefschwarzen Stellen zu heilen.

„Da die Schmerztabletten, die Nadine nehmen musste, so stark waren, durfte sie Lukas nicht die Brust geben. Sie konnte ihn nicht wickeln und nicht tragen“, gesteht David traurig. „Diese Nähe fehlte unserem Baby sehr.“ Aufopfernd kämpfte der Ehemann für seine Familie. Erst nahm er seinen Jahresurlaub, dann eine unbezahlte Auszeit, um das Kind zu versorgen. „Bis heute gibt es keine Entschuldigung von den Ärzten oder Schwestern, die die schönste Zeit unseres Lebens zerstört haben“, beklagt er.

„Dieser Fall ist ein Skandal“, unterstützt ihn Patientenanwalt Stefan Hermann (46). Im Namen seiner Mandanten fordert er 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Klinik. „Denn niemand dort hat bisher die Verantwortung übernommen“, so der Jurist. Dennoch blicken Nadine und David nach vorn, freuen sich über ihren Sohn. „Jetzt kuschelt Lukas schon mit mir“, freut sich die Mutter. Wir werden alles Versäumte nachholen.

RuhrNachrichten vom 27.01.2012 - Eingriff ohne Zustimmung

28-Jährige nach Kreuzband-OP an den Rollstuhl gefesselt

BOCHUM. Maja ist 28 Jahre alt und Physiotherapeutin. Doch die Bochumerin kann ihren Beruf nicht mehr ausüben, sie sitzt im Rollstuhl. Ohne ihre Einwilligung dehnten Ärzte eine Knie-Operation auf ihr gesundes Bein aus. Maja schaut aus dem Fenster. Die Sonne scheint. Gerne würde sie ein wenig nach draußen gehen. Doch die 28-Jährige kann nicht, denn ihre Beine versagen den Dienst. Ihr linkes ist fast komplett taub und bewegungsunfähig. Einen Schritt zu gehen ist unmöglich. Ihr rechtes ist so gereizt, dass sie im Stehen extreme Schmerzen hat. Beides sind die schlimmen Nachwirkungen einer eigentlich harmlosen Kreuzband-Operation

Arbeitsunfall

Vor knapp einem Jahr, im Februar 2011, verletzte sich die Physiotherapeutin bei einem Arbeitsunfall. Eine Patientin drohte zu fallen, Maja versuchte sie zu heben. Plötzlich ein stechender Schmerz, es macht „knack“ im Knie. Sie ahnte: Irgendwas ist kaputt gegangen. Dass dies der Anfang einer unglaublichen Krankheits- und Krankenhausgeschichte wird – sie konnte es nicht wissen. Heute, knapp ein Jahr später, kann und will sie über die schwere Zeit sprechen. Von Ende Mai bis Anfang September war ihr Alltag von Krankenbetten und Behandlungszimmern geprägt. Bis heute sind Schmerzen und Ungewissheit ihr täglicher, ihr quälender Begleiter. Immer wieder stellt sich die 28-Jährige die Frage: „Was ist damals schief gelaufen?“

Körpereigene Sehne

Damals, am 25. Mai 2011, bei der Kreuzband-Operation im Martin-Luther-Krankenhaus. Nach mehreren Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten von Februar bis Mai lautete der Befund Kreuzbandriss. „Die Ärzte sagten mir damals, dass das vordere Kreuzband gerissen ist, beim hinteren waren sie sich nicht sicher.“ Maja willigte in die Operation ein, gab grünes Licht für die Methode, das zerstörte Band durch eine körpereigene Sehne aus dem linken, aus dem verletzten Bein zu ersetzen.

„Alles andere ist völliger Unsinn“, sagt die Physiotherapeutin. „Eine Operation an beiden Beinen gleichzeitig durchzuführen, davon haben wir den Patienten in der Physiotherapiepraxis immer abgeraten, da es wichtig ist, mindestens ein gesundes Standbein zu haben, um die Mobilität so schnell wie möglich wiederherzustellen“, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. „Für solch einen Eingriff hätte ich niemals, wirklich niemals, meine Zustimmung gegeben.“ Im Gefühl sich einem Routine-Eingriff zu unterziehen, wurde sie am Morgen des 25. Mai in den OP-Saal geschoben.

Das falsche Bein

Einige Stunden nachdem sie aus der Narkose erwacht war, spürte sie Schmerzen, starke Schmerzen im rechten Bein. Sie wunderte sich, schob vorsichtig die Decke beiseite, dann der Schock: „Oh Gott, die haben das falsche Bein operiert.“ Nein, schnell stellte sie fest, die haben mich an beiden Beinen operiert, ohne Zustimmung. Maja forderte eine Erklärung. „Die Sehne im linken Bein war zu dünn“, antwortete der Operateur. Eigenmächtig, so sagt Maja, habe er dann das rechte Bein geöffnet und dort die Sehne entnommen. „Sie haben jetzt ein „sehr dickes und stabiles Kreuzband“ . Ein Trost war das nicht. Im Gegenteil: „Ich dachte du A…., konnte aber nichts sagen, ich war zu perplex.“

Das linke Bein tat höllisch weh. „Trotz Schmerzkatheder war das kaum auszuhalten“, erinnert sie sich. „Und an vielen Stellen war das Bein taub.“ Die Ärzte erklärten ihr, erzählt sie heute, sie brauche Geduld, es würde sich schon geben. Aber es passierte nichts. Ein zwischenzeitliches Kribbeln in den Zehen, ein kleiner Hoffnungsschimmer, verschwand schnell wieder. Was blieb, waren die Schmerzen, das Gefühl der Taubheit und die Bewegungsunfähigkeit. „Es fühlte sich an wie eine betäubte Backe beim Zahnarzt“, sagt sie, das gelte für große Teile des Beins bis heute.

Neurologische Untersuchung

Eine zufrieden stellende Erklärung hat sie immer noch nicht. Auch externe Untersuchungen brachten kein Licht ins medizinische Dunkel. „Einmal“, sagt Maja, „wurde ich von einer Neurologin untersucht, sie hat mich gefragt, ob ich als Physiotherapeutin eine Erklärung habe. Da dachte ich nur, das kann nicht wahr sein.“ Und so ging der Untersuchungs- und Behandlungsmarathon weiter. Vom Martin-Luther-Krankenhaus (MLK) wurde sie ins Bergmannsheil verlegt. Aber auch hier immer die gleichen Antworten auf die immer gleichen Fragen. Immer wieder wurde sie vertröstet. Zwischenzeitlich attestierten ihr die Mediziner eine dissoziative Bewegungsstörung. Das bedeutet: Sie hat ein Trauma, eine Kopfblockade.

„Manchmal habe ich mich echt verarscht gefühlt“, sagt Maja und erinnert sich zum Beispiel an den 8. Juni zurück. In ihren Entlassungspapieren aus dem MLK solle sie als „gehfähig“ eingestuft worden sei. Obwohl sie selbstständig noch keinen Schritt getan hatte – und mit einem Rollstuhl versorgt wurde. „Das war völliger Nonsens“, sagt Patientenanwalt Stefan Hermann. Der Jurist vertritt die Bochumerin, fordert Schadensersatz, eine sechsstellige Summe, vom MLK beziehungsweise von deren Versicherer.

Fristen verstrichen

Der hat sich aber bis heute nicht gemeldet, hat Fristen verstreichen lassen. „Das ist menschlich eine Schweinerei“, sagt der Jurist. Er ist dennoch guter Hoffung, dass seine Mandantin Recht – vielleicht sogar ein Stück Gerechtigkeit – bekommt. Er weiß aber: „Gut machen können wir damit nichts.“ Maja ist mittlerweile seit fünf Monaten zuhause, sie sitzt im Rollstuhl, ihren Job hat sie längst verloren. Sie hat sich zurecht gefunden, so gut es eben geht. Im Haushalt unterstützt sie ihr Freund. „Was ich alleine machen kann, das mache ich alleine“, sagt sie. Viel ist es nicht. Denn zuhause fehlen ihr die entsprechenden Möglichkeiten.

Wenig „Freigänge“

Ohne Treppenlift und speziellen Rohlstuhl ist sie an die Wohnung gefesselt – ausreichende Unterstützung von der Berufgenossenschaft bekomme sie nicht, sagt Maja. Das selbst zu finanzieren sei ihr nicht möglich. „Meine einzigen Freigänge sind die Tage, an denen ich von einem Transportdienst abgeholt werde und zum Arzt oder zur Physiotherapie gehen kann.“ Das ist zwei- bis dreimal die Woche, Tendenz fallend.Mehrmals täglich arbeitet die 28-Jährige daher auch zuhause für ein bisschen mehr Normalität. Für ihre ersten Schritte, gegen den Rollstuhl. Das Schmerzensgeld will sie in ihre Gesundheit stecken. Denn irgendwann „will ich das Scheißding in die Ecke stellen.“ Irgendwann will sie wieder anfangen zu arbeiten, als Physiotherapeutin. „Das ist mein Traumjob“. Und irgendwann will sie wieder nach draußen gehen, in die Sonne, ohne fremde Hilfe.

Auf einen Blick vom 26.01.2012 - Drama im Krankenhaus

"Vor den Augen einer Schwester stürzte mein Franz in den Tod"

Beate Solf wähnte ihren Mann nach einem Herzinfarkt in sicherer Obhut - doch dann geschah ein unfassbares Unglück…

Sie waren 44 Jahre lang verheiratet, hatten alle Höhen und Tiefen des Lebens zusammen gemeistert. „Es war nicht immer leicht“, erzählt Beate Solf (70) aus Voerde (Niederrhein) mit Tränen in den Augen, „aber Franz war meine große Liebe. Er war mein Rückhalt.“

Zwei geistig behinderte Söhne hatten sie aufopferungsvoll großgezogen und deswegen auf vieles verzichten müssen. Als der gelernte Schlosser und Schweißer nach einem Arbeitsunfall in Frührente gehen musste, freuten sich Beate und Franz Solf auf einen gemeinsamen, schönen Lebensabend. Doch dann machte dem damals 66-Jährigen das Herz zu schaffen. Als er nach einem Infarkt von seinem Fahrrad gestürzt und von einem Notarzt reanimiert worden war, wurde Franz Solf ins Marienhospital in Wesel eingeliefert. „Fünf Tage lag er dort auf der Intensivstation“, berichtet Beate Solf, die ihren Mann täglich besuchte. „Franz erkannte mich und redete auch mit mir, aber er war ziemlich verwirrt und desorientiert.“ Wegen weiterer Untersuchungen kam der Patient schließlich auf die Normalstation. Weil er spätabends plötzlich nach Hause wollte, irrte Franz Solf im Nachthemd und in Pantoffeln längere Zeit in den Fluren herum, ehe ihn eine Krankenschwester zurück in sein Zimmer brachte. „Dort wollte sie ihm zeigen, dass es draußen nass und kalt war und er deshalb nicht nach Hause könne“, sagt Beate Solf mit stockender Stimme und ergänzt: „Obwohl mein Mann aufgeregt und desorientiert war, öffnete sie ihm tatsächlich das Fenster!“ Dann geschah das Unfassbare:

Unter den Augen der Schwester kletterte der Rentner über einen Stuhl auf die Fensterbank, auf der er das Gleichgewicht verlor und aus dem ersten Stockwerk kopfüber in die Tiefe stürzte…

Für Franz Solf kam jede Hilfe zu spät. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Die trauernde Witwe: „Warum nur hat die Krankenschwester das Fenster geöffnet und zugelassen, dass ein verwirrter Patient in den Tod stürzt?“ Eine Antwort auf diese Frage hat sie bis heute nicht bekommen. Von den Verantwortlichen wurde das Unglück als „bedauerlicher Vorfall“ abgehakt, polizeiliche Ermittlungen gab es keine. Darum hat Beate Solf mithilfe des Anwalts Stefan Hermann die Klinik auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Denn neben dem schmerzlichen Verlust hat die 77-Jährige auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen: „Unsere Altersversorgung bestand überwiegend aus der Unfallrente meines Mannes, die seit seinem Tod weggefallen ist“, erklärt sie.

Zu einer Stellungnahme war das Marienhospital in Wesel nicht bereit. Auch auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts reagierten die Verantwortlichen nicht. „Man will mich wohl zu einem jahrelangen Prozess zwingen“, so Beate Solf. „Aber auch das stehe ich durch. Ich bin es meinem Mann schuldig!“

Bild-Zeitung vom 23.01.2012 - "In meiner Schulter steckt ein Bohrer"

Dorsten – Das tut weh! Hier hat der Arzt bei der OP eine abgebrochene Bohrerspitze vergessen...
Gerhard K. (76) trägt einen Verband an der linken Schulter. Täglich muss er zum Arzt, Wundflüssigkeit absaugen lassen. 2008 wurde dem pensionierten Maurer nach einem Skiunfall ein Schultergelenk eingesetzt – leider saß es nicht richtig.

Das Bergmannsheil bedauert den Vorfall, hat seine Versicherung eingeschaltet

Gerhard K.: „2009 setzte man mir im Bochumer Bergmannsheil eine andere Prothese ein. In der Reha stiegen plötzlich meine Blutwerte, eine Entzündung in der Schulter. Ich wurde punktiert, bekam Antibiotika.”
2011 wurde Gerhard K. wegen Darmproblemen behandelt. Weil er aber auch die Schmerzen in der Schulter nicht mehr aushalten konnte, wurde er in der Klinik geröntgt.

Der Schock: Auf dem Röntgenbild war eine abgebrochene Bohrerspitze zu sehen.

Gerhard K.: „Es hätte das komplette Gelenk herausgenommen werden müssen, um an den Bohrer zu kommen. Die Ärzte haben aber davon abgeraten, weil ich die OP wegen meines schwachen Herzens nicht überleben würde.“

Nun hat er Patientenanwalt Stefan Hermann (46) eingeschaltet. „Die Versicherung des Krankenhauses scheint auf Zeit zu spielen, was eine Unverschämtheit ist. Zahlt sie nicht bis Ende Januar 50 000 Euro, reichen wir Klage ein!“

Das Bergmannsheil in Bochum bestätigt den Vorfall.

Ein Sprecher: „Wir bedauern, dass es dazu gekommen ist, können nachvollziehen, dass der Vorgang für den Patienten belastend ist. Wir haben unseren Versicherer mit der Regelung des Vorganges beauftragt.“
 

Dorstener Zeitung vom 21.01.2012 - Bohrerspitze bei OP abgebrochen

Dorstener Gerhard Krebs fordert Schmerzensgeld vom Bochumer Bergmannsheil

DORSTEN/BOCHUM Seit drei Jahren leidet Gerhard Krebs unter starken Schmerzen in seiner operierten Schulter. Bis sich auf einem Röntgenbild die mögliche Ursache herausstellte: Im Schulterblatt-Bereich war eindeutig der Bohr-Einsatz eines OP-Bohrers zu erkennen. Nun fordert der Dorstener Rentner Schmerzensgeld.

Denn seit dieser Zeit ist das Leben des 76-jährigen Witwers erheblich beeinträchtigt. Er musste umziehen, da er auf die Hilfe der Familie seiner Tochter angewiesen ist. Alle paar Tage muss er zum Arzt, da sich auf Grund der OP eine chronische Infektion gebildet hat. Regelmäßig muss eine Fistel versorgt werden - die Wunde kann nicht dauerhaft verschlossen werden, da hierüber ein sich ständig entwickelndes Sekret ablaufen muss.

Der Leidensweg des Dorsteners begann im Winter 07/08, als er im Ski-Urlaub auf seine Schulter stürzte. Im Dorstener Krankenhaus bekam er daraufhin ein künstliches Gelenk eingesetzt, hatte aber danach mit anhaltenden Bewegungseinschränkungen zu kämpfen. Weswegen er ein Jahr später das Bochumer Bergmannsheil aufsuchte, wo ihm die Mediziner eine neue Schulterprothese einsetzten.

Doch auch danach war der Patient nicht beschwerdefrei, im Gegenteil. Nachdem er weitere Ärzte konsultiert hatte, fand schließlich ein Mediziner im Dorstener St.-Elisabeth-Hospital das OP-Werkzeug auf dem Röntgenbild. In Dorsten wurde Gerhard Krebs eigentlich wegen einer Darmerkrankung behandelt, dort berichtete er aber auch von seinen Schulterproblemen.

In einem Gelsenkirchener Krankenhaus wollte sich der Dorstener den Bohrer entfernen lassen, die Ärzte rieten aber ab: Der Eingriff sei zu risikoreich, da er bereits zwei künstliche Gelenke eingesetzt bekommen hatte. Es hätte eine Versteifung der Schulter gedroht.

Inzwischen hat Gerhard Krebs die Kanzlei des Marler Anwalts Stefan Hermann mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Der fordert nun von der Klinik Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von zusammen 63.000 Euro für seinen Mandaten, zudem 650 Euro monatliche fiktive Haushaltsführungskosten.

Das Bochumer Bergmannsheil erklärte, dass während der Operation die Bohrspitze eines OP-Bohrers abgebrochen sei. "Im Rahmen einer medizinischen Abwägung" sei diese im Schulterblatt verblieben, "da die mit einer operativen Entfernung verbundenen Risiken für Herrn Krebs belastender gewesen wären".
Die Klinik habe ihren Versicherer mit der Regelung des Vorgangs beauftragt. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Die Klinik bedauere den Fall: "Wir können nachvollziehen, dass der Vorgang für Herrn Krebs belastend ist."

Ruhr Nachrichten vom 20.01.2012 - Bohrerspitze bei OP abgebrochen

DORSTEN/BOCHUM Seit drei Jahren leidet Gerhard Krebs unter starken Schmerzen in seiner operierten Schulter. Bis sich auf einem Röntgenbild die mögliche Ursache herausstellte: Im Schulterblatt-Bereich war eindeutig der Bohr-Einsatz eines OP-Bohrers zu erkennen. Nun fordert der Dorstener Rentner Schmerzensgeld.

Denn seit dieser Zeit ist das Leben des 76-jährigen Witwers erheblich beeinträchtigt. Er musste umziehen, da er auf die Hilfe der Familie seiner Tochter angewiesen ist. Alle paar Tage muss er zum Arzt, da sich auf Grund der OP eine chronische Infektion gebildet hat. Regelmäßig muss eine Fistel versorgt werden - die Wunde kann nicht dauerhaft verschlossen werden, da hierüber ein sich ständig entwickelndes Sekret ablaufen muss.

Der Leidensweg des Dorsteners begann im Winter 07/08, als er im Ski-Urlaub auf seine Schulter stürzte. Im Dorstener Krankenhaus bekam er daraufhin ein künstliches Gelenk eingesetzt, hatte aber danach mit anhaltenden Bewegungseinschränkungen zu kämpfen. Weswegen er ein Jahr später das Bochumer Bergmannsheil aufsuchte, wo ihm die Mediziner eine neue Schulterprothese einsetzten.

Doch auch danach war der Patient nicht beschwerdefrei, im Gegenteil. Nachdem er weitere Ärzte konsultiert hatte, fand schließlich ein Mediziner im Dorstener St.-Elisabeth-Hospital das OP-Werkzeug auf dem Röntgenbild. In Dorsten wurde Gerhard Krebs eigentlich wegen einer Darmerkrankung behandelt, dort berichtete er aber auch von seinen Schulterproblemen.

In einem Gelsenkirchener Krankenhaus wollte sich der Dorstener den Bohrer entfernen lassen, die Ärzte rieten aber ab: Der Eingriff sei zu risikoreich, da er bereits zwei künstliche Gelenke eingesetzt bekommen hatte. Es hätte eine Versteifung der Schulter gedroht.

Inzwischen hat Gerhard Krebs die Kanzlei des Marler Anwalts Stefan Hermann mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Der fordert nun von der Klinik Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von zusammen 63.000 Euro für seinen Mandaten, zudem 650 Euro monatliche fiktive Haushaltsführungskosten.

Das Bochumer Bergmannsheil erklärte, dass während der Operation die Bohrspitze eines OP-Bohrers abgebrochen sei. "Im Rahmen einer medizinischen Abwägung" sei diese im Schulterblatt verblieben, "da die mit einer operativen Entfernung verbundenen Risiken für Herrn Krebs belastender gewesen wären".
Die Klinik habe ihren Versicherer mit der Regelung des Vorgangs beauftragt. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Die Klinik bedauere den Fall: "Wir können nachvollziehen, dass der Vorgang für Herrn Krebs belastend ist."
 

Rheinische Post vom 14.01.2012 - Mutter kämpft für ihren Sohn

Meerbusch (RP). Vor 14 Jahren gab's bei der Geburt von Abschir Abdi aus Lank-Latum einen Kunstfehler. Seitdem ist der Junge schwer behindert. 2009 bekam die Familie vor Gericht ihr Recht, aber die Versicherung zögert.

Für Muna Abdi aus Latum geht es um viel Geld, aber mehr noch um eine sichere Zukunft für ihren 14  Jahre alten und schwerbehinderten Sohn Abschir. Der Junge ist seit seiner Geburt im Uerdinger St.-Josefshospital am 20. Juli 1997 auf Hilfe rund um die Uhr angewiesen. Eine Notfall-Operation mit Kaiserschnitt dauerte zu lange, das Gehirn des Säuglings bekam keinen, oder nur unzureichend Sauerstoff. Der Eingriff dauerte 14 Minuten länger als der medizinische Standard es vorschreibt. Das hat auch im August 2009 in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Düsseldorf so gesehen und den Krankenhausträger zur Zahlung von Schmerzensgeld und allen notwendigen Folgekosten verurteilt.

Ende Februar wollen sich die Anwälte der Meerbuscherin mit Wurzeln in Somalia und die Vertreter der Klinik-Versicherung zusammensetzen, um einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln. Es geht um Millionen. Bislang sei die Versicherung ihren Verpflichtungen noch nicht in vollem Umfang nachgekommen, erklärt Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht. Gestern ein neuer Hoffnungsschimmer: Die Versicherung wolle in der kommenden Woche einen weiteren Abschlag von 300 000 Euro zahlen, sagte er.
Das Krankenhaus wolle aber unbedingt einen Gesamtvergleich herbeireden, der auch die Zukunft mit einschließe, schreibt der Anwalt. Denn ein Sachverständiger habe Abschir eine ganz normale Lebenserwartung attestiert.

Die Hochrechnung des Gesamtschadens belaufe sich daher – ohne die Kosten der Krankenkasse – auf sechs Millionen Euro. Das Krankenhaus habe bislang neben dem Schmerzensgeld nur 200 000 Euro als Abschlag gezahlt und biete an, weitere 1,7 Millionen Euro zu zahlen, berichtet Hermann.
Erst wenn der Rückstand ausgeglichen sei, wolle die Familie über einen Vergleich im Hinblick auf zukünftige Kosten nachdenken. Immerhin stünden dann noch weitere 4,8 Millionen zur Debatte. Wenn ein Vergleich nicht zustande komme, müsste das Krankenhaus monatlich Zahlungen von rund 7500 Euro an Abschir erbringen, meint der Rechtsbeistand. Nur eine monatliche Leistung würde tatsächlich sicherstellen, dass Abschir zeit seines Lebens abgesichert sei. "Und um nichts anderes geht es in der Auseinandersetzung", erklärt Hermann. Ein Vergleich komme nur über mindestens weitere drei Millionen Euro in Betracht. Anfang Februar soll der Poker mit der Versicherung wohl beginnen.

Otmar Köck, Geschäftsführer des St. Josefshospital, erklärte gestern auf RP-Anfrage, "wir sind als Franziskus-Stiftung erst seit wenigen Jahren Träger des Krankenhauses". Er habe keinen Kontakt zur betroffenen Familie und deren juristischen Beistand. Die Auseinandersetzung sei eine Sache zwischen Versicherung und Anwälten. Insofern sei das Krankenhaus für öffentlich gestellte Forderungen nicht der richtige Ansprechpartner. Träger sei damals die katholische Kirchengemeinde Uerdingen gewesen.

 

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 14.01.2012 - Unfallopfer fühlt sich als Simulant behandelt

Hertener Mofafahrer wurde von Lkw gerammt. Er vermutet Behandlungsfehler im Hertener Krankenhaus

Herten/Haltern/Marl. Die Welt war noch in oRdnung, als Thomas J. aus Herten mit seinem Motorroller durch des Vest fahren konnte. Das änderte sich, als dem damals 49-jährigen im Januar 2007 ein LKW die Vorfahrt nahm und mit ihm zusammenprallte. Mit schlimmsten Folgen.

Ein Krankenhaus in Herten, in das er sofort eingeliefert worden war, verließ er nach schier endlosen Behandlungen als Querschnittsgelähmter im Rollstuhl. „Ich wurde mitten aus dem Leben gerissen, bin zu 100 Prozent scherbehindert und Frührentner“, sagt er. Mittlerweile vermutet er, dass er sein Leiden nicht nur dem grausamen Unfall verdankt, sondern auch den Ärzten des Krankenhauses. Denn diese hätten einen schweren Behandlungsfehler begangen, ihn als Simulant abgestempelt und daher viel zu spät operiert. „Unfallopfer, die anschließend falsch oder zu zögerlich behandelt werden, sind keine Seltenheit“, weiß der Patientenanwalt Stefan Hermann (46, Marl) aus Erfahrung. Denn auch wenn Krankenhäusern grundsätzlich für Notfallaufnahmen gerüstet sein, könne eine Operation eben nicht von langer Hand geplant werden und überfordere zuweilen die Organisation und das diensthabende Personal. „Neben dem Unfallgegner haftet dann auch das Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld“, so Hermann.

Es sei dann rechtlich vorteilhaft, zunächst den Unfallgegner in Anspruch zu nehmen. „Dieser kann sich dann aus der sogenannten Gesamtschuld herauskaufen. Der Patient erhält schnell eine erste Entschädigung und kann sich dann in Ruhe an das Krankenhaus wenden“, erläutert der Experte. So hat er auch für Thomas J. zunächst beim Unfallgegner 175.000 Euro durchgesetzt.

"Es war ein Behandlungsfehler"
Klage auf weitere 600.000 Euro

175.000 Euro hat Anwalt Hermann bereits für einen Behandlungsfehler eines Krankenhauses erstritten. Mit diesem Geld hat sich Thomas J. ein behindertengerechtes Wohnumfeld geschaffen, ist hierfür nach Haltern umgezogen und klagt nun gegen das Krankenhaus auf weitere 600.000 Euro. Ein erster Termin ist für Juli angesetzt. „Natürlich ist es wesentlich schwerer, einen Behandlungsfehler nachzuweisen, als die Haftung eines Unfallgegners“, resümiert Thomas J. Doch er vertraue darauf, dass sein Anwalt als ausgewiesener Spezialist in Schmerzensgeldfragen auch ihm zu seinem Recht verhelfen wird.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
Telefax: 02365 / 20 71 6 - 13

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Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
- Arzthaftungsrecht -
- Schmerzensgeld -

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mrl-mr 2012-02-06 wid-146 drtm-bns 2012-02-06